Bestimmt gibt es die eine oder andere Frage zum Thema Ehrenamt. Hier versuchen wir, die wichtigsten zu beantworten. Finden Sie Ihre Antwort? Sie können uns jederzeit anrufen oder uns eine Nachricht per E-Mail zusenden.
In der Nachbarschaftshilfe unterstützen sich Bad Vilbeler Bürger – von Nachbar zu Nachbar –, sei es bei Aufgaben des täglichen Lebens oder durch eigenes Wissen. Gefälligkeit, Gegenseitigkeit und Uneigennützigkeit, nicht aber Gewinnerzielung stehen bei dieser Hilfeleistung im Vordergrund.
Sie können sich mit unserer Beitrittserklärung anmelden. Die Mitgliedschaft kostet im Jahr € 8,00 (Stand 2017).
Jeder Bürger und jede Bürgerin von Bad Vilbel – gleich welcher Nationalität, Hautfarbe oder Religion. Minderjährige brauchen das Einverständnis der Eltern.
Aktive Mitglieder sind Personen, die sich bereit erklären, anderen Mitgliedern zu helfen. Unser Fragebogen „Aktive Dienste“ gibt eine erste Orientierung, welche Dienste ggf. für Sie in Frage kommen. Entsprechend Ihrer Wünsche und Auswahl werden Sie in unsere Aktivenliste aufgenommen. Bei Bedarf setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
So nennen wir Mitglieder, die keine aktiven Dienste übernehmen. Sie können jederzeit Hilfe in Anspruch nehmen und zahlen dafür eine geringe Verwaltungsgebühr. Sie werden zu Mitgliederversammlungen eingeladen und haben ein Stimmrecht.
Das sind Mitglieder, die den Verein durch den Mitgliedsbeitrag und – je nach Möglichkeit – mit einer zusätzlichen Geldspende unterstützen. Sie werden zu Mitgliederversammlungen eingeladen und haben ein Stimmrecht.
Ja. Ihre Ideen und Kompetenzen sind jederzeit willkommen. Wir unterstützen Sie nach Kräften und mit unserer Erfahrung, dass Ihre Ideen und Vorhaben auch erfolgreich umgesetzt werden können.
Als gemeinnütziger Verein finanzieren wir uns durch Mitgliedsbeiträge, Verwaltungsgebühren und Spenden. Wir danken allen Spendern und freuen uns, wenn die Nachbarschaftshilfe auch in Zukunft finanziell unterstützt wird.
Ja. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit beenden. Es genügt, wenn die Kündigung an das Büro geschickt wird.
Ihre Daten werden bei Eintritt in den Verein rein zu Vereinszwecken gespeichert und vertraulich behandelt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Bei der Beendigung Ihrer Mitgliedschaft werden Ihre Daten gelöscht.
Voraussetzung zur Unterstützung ist Ihre Mitgliedschaft, dass Sie in Bad Vilbel wohnen sowie die Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft aktiver Mitglieder.
Wenn Sie Hilfe benötigen, vermittelt Ihnen unser Büroteam Mitglieder, die Ihnen z.B. bei Einkauf, Behördengang, Fahrten zum Arzt, Kinderbetreuung, Seniorenbegleitung u.v.m. im Rahmen der nachbarschaftlichen Unterstützung helfen. Unter „Sie brauchen Hilfe“ finden Sie eine Liste. Sie finden dort nicht, was Sie brauchen? Dann rufen Sie uns bitte an.
Die meisten unserer Hilfen sind für eine begrenzte Zeit gedacht, beispielsweise, wenn Sie einmal krank sind, verreisen oder aus sonstigen Gründen vorrübergehende Unterstützung brauchen. Allerdings gibt es Dienste wie Besuche bei Senioren oder die Betreuung von Kindern, die eine gewisse Regelmäßigkeit voraussetzen und daher längerfristig gedacht sind. Wir ersetzen jedoch keine professionellen Dienste. Fragen? Dann rufen Sie uns bitte einfach an.
Auch hier gilt: Wir helfen jedem im Rahmen unserer Möglichkeiten, der Mitglied im Verein ist und in Bad Vilbel wohnt. Als Betreuer können Sie die erforderliche Anmeldung der von Ihnen betreuten Person direkt vornehmen.
Die Voraussetzung, Hilfsdienste in Anspruch zu nehmen, ist lediglich Ihre Mitgliedschaft im Verein. Sie „zahlen“ für Hilfe mit Zeitpunkten, die Sie erhalten, wenn Sie selbst aktiv Hilfe leisten. Besteht kein Zeitguthaben, zahlen Sie an den Verein pro Einsatz: für die erste Stunde € 2,50 und für jede weitere ½ Stunde € 1,00.
Unbedingt. Jedes aktive Mitglied unterschreibt unsere Verschwiegenheitserklärung und verpflichtet sich damit, die Regeln zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit zu beachten.
Die Nachbarschaftshilfe bietet viele unterschiedliche Möglichkeiten, sich freiwillig zu engagieren: Zum Beispiel können Sie Menschen zum Arzt begleiten, ihnen beim Ausfüllen von Formularen helfen oder während ihres Urlaubs die Blumen gießen. Darüber hinaus können Sie den Verein im Büro oder in anderen Vereinsangelegenheiten unterstützen. Wie und für wen Sie sich engagieren hängt von Ihren Vorstellungen, Zielen, Kompetenzen und zeitlichen Ressourcen ab. Einen ersten Eindruck über mögliche Aufgabenfelder bekommen Sie unter Sie brauchen Hilfe. Oder kommen Sie doch einfach einmal bei uns vorbei und füllen Sie unseren Fragebogen „Aktive Dienste“ aus.
Beim Ehrenamt kann jeder seine Fähigkeiten einbringen. Orientieren Sie sich bei der Wahl Ihres Engagements an dem, was Sie können und was Sie interessiert. Seien Sie mutig und probieren Sie aus, worauf Sie Lust haben. Wenn Sie unsicher sind, was zu Ihnen passt, sprechen Sie mit unserem Büroteam.
Ihre freiwillige Tätigkeit soll Spaß machen und Sie nicht überfordern. Das gelingt, wenn Sie Ihr Engagement nach Ihren Stärken und Interessen ausrichten. In der Freiwilligenarbeit sind Fähigkeiten gefragt wie Geduld und aktives Zuhören.
Wichtig sind hier Ihre Verschwiegenheit und ein sorgfältiger Umgang mit persönlichen Daten. Das mit anvertrautem Geld, Schlüsseln und Dokumenten besonders sorgfältig umgegangen werden muss, ist selbstverständlich.
Diese Frage beantworten Sie ganz individuell: Das freiwillige Engagement richtet sich nach Ihren zeitlichen Kapazitäten und individuellen Interessen. Es gibt Freiwillige, die nur einmal im Jahr an der Kaffeetheke des Kindergartenfestes helfen. Andere begleiten einen Bewohner eines Altenheimes bis zu dessen Tod oder sie besuchen über Jahre hinweg eine schwer erkrankte Person. Einmalig, kurz-, mittel-, langfristig oder für die Dauer eines Projekts – wichtig ist, dass Sie sich mit den Verantwortlichen absprechen.
Nicht mit Geld. Aber Sie erhalten für geleistete Hilfe sogenannte Zeitpunkte gutgeschrieben. Für jeden Dienst an anderen Mitgliedern oder für den Verein erhalten Sie für jede angefangene 1/2 Stunde einen Punkt. Diese lösen Sie bei Inanspruchnahme von Hilfen ein.
Freiwillig etwas für andere tun – das macht Laune. Ihre Aufgabe macht Sinn. Sie bewegen sich und andere und setzen damit ein starkes Zeichen der Solidarität. Mit Ihrem Engagement sind sie mitten drin, statt außen vor. Sie erleben, wie es Menschen geht, die Hilfe benötigen. Das ist nicht immer einfach, doch es öffnet Ihnen Perspektiven und prägt das Miteinander in unserer Gesellschaft. Sie schauen nicht mehr weg, sondern packen mit an. Dabei werden Sie viel lernen, neue Fähigkeiten entdecken und sich persönlich weiterentwickeln.
Bei der Nachbarschaftshilfe haben Sie es immer mit Menschen zu tun. Sie lernen andere Ehrenamtliche kennen, denen die Welt um sie herum ebenfalls nicht egal ist und von deren Know-how Sie profitieren können. Doch die meiste Zeit werden Sie mit den Menschen zusammen sein, für die Sie sich engagieren. Diese werden Sie zum Lachen, Staunen, Nachdenken und manchmal vielleicht auch zum Weinen bringen. Es sind Menschen, die sich freuen, dass Sie Zeit mit ihnen verbringen.
Nein. Sie dürfen jederzeit eine Anfrage ablehnen, beispielsweise wenn Sie gerade keine Zeit haben oder Sie sich nicht auf den Auftrag einlassen möchten. Ihre Antwort wird respektiert und nicht hinterfragt.
Sie sollten offen für die Nöte und Schwierigkeiten der Hilfesuchenden sein. Falls Sie sich in irgendeiner Art und Weise einmal überfordert fühlen oder im Fall, dass ein Problem auftritt, können Sie jederzeit mit unserem Büro Kontakt aufnehmen. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Mit Ihrem Anliegen gehen wir selbstverständlich vertraulich um.
Sie dürfen kleine Geschenke und Aufmerksamkeiten annehmen, aber keine Geldbeträge oder Gutscheine.
Unser Tätigwerden ist als rein freundschaftlich/nachbarschaftlich motivierte Gefälligkeit einzuordnen. Daher entstehen für die Beteiligten keine rechtlichen Pflichten. Wenn Sie einmal in einem speziellen Fall unsicher sind, rufen Sie uns an.
Das Beaufsichtigen von Kindern im Wege der Nachbarschaftshilfe bleibt nach der Rechtsprechung in aller Regel für den Aufsichtsführenden bei Schadensfällen rechtlich folgenlos. Dies gilt sowohl, wenn sich die Kinder selbst verletzen oder verunglücken, als auch, wenn die beaufsichtigten Kinder Dritten Schaden zufügen. Die vertragliche Übernahme von Aufsichtspflichten gemäß § 832 Abs. 2 BGB kommt in diesen Gefälligkeitsverhältnissen nicht in Betracht.
Unsere Mitglieder sind unfallversichert. Zudem bestehen eine Dienstreise-Kraftfahrzeugversicherung sowie eine Kfz-Insassen-Unfallversicherung.